Liebe StudieninteressentInnen,
das Bewerbungsportal für das Wintersemester 2024/25 ist geschlossen.
Eine Bewerbung für das WiSe 2025/26 ist ab Ende April bis zum 15. Juli 2025 möglich.
Sie wollen über bestehende mediale Grenzen hinausschauen? Sich in Medienwissenschaft und Medienmanagement eindenken und Ihr Wissen mit Medienrecht, -informatik und -geschichte verknüpfen? Sie möchten übergeordnete Zusammenhänge und Trends der Medienbranche erkennen und davon in Forschung und der Praxis profitieren? Ab dem 15. April können Sie sich für den Masterstudiengang "Medienkultur und Medienwirtschaft" bewerben.
Die Bewerbung erfolgt für alle Bewerber*innen online über das unieigene Portal CampusOnline. Sie können dort alle erforderlichen Unterlagen hochladen. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig: Wenn Sie mit Ihrer schriftlichen Bewerbung die notwendige Punktzahl erreichen, folgt als zweiter Schritt ein persönliches Gespräch. Die Termine dafür werden neu mit Beginn der Bewerbungsfrist fortlaufend vergeben. Die Gespräche können online geführt werden.
Zur BewerbungIm Fall einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie auch Ihren Zulassungsbescheid umgehend über CampusOnline.
Sollten Sie unter der gegebenen Bedingungen Schwierigkeiten haben, rechtzeitig Ihre Prüfungen abschließen und die erforderlichen ECTS-Punkte nachweisen zu können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir haben die Probleme im Blick, die sich aus der aktuellen Situation ergeben, und bemühen uns, wo immer möglich eine Lösung in Ihrem Sinn zu finden.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Bewerbung sowie Zulassung finden Sie außerdem in den FAQs dieser Seite.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Medienkultur und Medienwirtschaft setzt eine bestandene Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomprüfung, ein Staatsexamen oder eine gleichwertige Abschlussprüfung an einer in- oder ausländischen Hochschule voraus. Bewerber*Innen sollten ihren Abschluss in einem geistes-, staats-, wirtschafts- oder informationswissenschaftlich orientierten Studiengang mit mindestens gutem (2,5), bei Juristen mit mindestens befriedigendem (mindestens 7,5 Punkte) Erfolg erlangt haben.
Des Weiteren sollten alle Studienbewerber über gute Kenntnisse in Englisch (mindestens Niveau B2) verfügen. Diese können beispielsweise durch TOEFL, ALTE, UNIcert, Abiturzeugnis o.ä. nachgewiesen werden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein zweistufiges Eignungsverfahren, das aus einer schriftlichen Bewerbung sowie einem persönlichen Eignungsgespräch* von 20 Minuten besteht.
*Dieses Eignungsgespräch kann auch online stattfinden. Reisekosten, die anlässlich der Teilnahme am Auswahlverfahren entstehen (insbesondere Aufwendungen für die Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung), können von Seiten der Universität Bayreuth nicht übernommen werden.
Notwendige Unterlagen
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis einer Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomprüfung, eines Staatsexamens oder
einer gleichwertigen Abschlussprüfung an einer in- oder ausländischen Hochschule in einem
geistes-, staats-, wirtschafts- oder informationswissenschaftlich orientierten Studiengang
mit mindestens gutem (mind. 2,5; bei Juristinnen und Juristen: mit mindestens befriedigendem,
mind. 7,5 Punkte) Erfolg. - Wenn das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt: Bestätigung mit Einzelnoten über alle bis
zum Anmeldetermin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen mit einem Gesamtumfang
von mindestens 150 ECTS. (Das Bachelorzeugnis oder ein damit gleichwertiges Abschlusszeugnis
mit mindestens der Gesamtnote „gut“ ist bis zum Ende des ersten Semesters
nachzureichen) - Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über gründliche Kenntnisse (Niveau B1) der englischen Sprache (z. B. Abiturzeugnis,
UNIcert, Toefl o. ä.) - Eine schriftliche Darlegung der Fähigkeit, auf der Grundlage der im Rahmen des jeweiligen
Bachelorstudiums erworbenen Kenntnisse für das weiterführende Masterstudium wissenschaftliche
Fragestellungen und Konzepte zu entwickeln, die der interdisziplinären Anlage
des Masterstudiengangs Rechnung tragen und die Lehr- und Forschungsfelder der fünf
an ihm beteiligten Fächer verbinden (maximal drei DIN A4-Seiten, Schriftart/-größe:
Times New Roman 12pt, Arial 11pt) - Gegebenenfalls ein Antrag auf Nachteilsausgleich gemäß § 15 der Prüfungsordnung
- Fakultativ: Projektskizze für die Masterabschlussarbeit (maximal zwei DIN A4 Seiten)